Gesetze / Zollfahndungsdienstgesetz
ZFdG§ 2 Zentralstelle
Stand: 02.04.2021
Das Zollkriminalamt ist die Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst und darüber hinaus eine der Zentralstellen der Zollverwaltung für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen.
Änderungsverlauf
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30.03.2021 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I 448, 1380)
BGBl. 2021 I S. 448
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