Gesetze / Zollfahndungsdienstgesetz

ZFdG

§ 2 Zentralstelle

Stand: 02.04.2021

Bund

Das Zollkriminalamt ist die Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst und darüber hinaus eine der Zentralstellen der Zollverwaltung für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen.

§ 1 § 3